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MEINE LEISTUNGEN

Rechtliche Betreuung gemäß § 1814 BGB
und alle damit im Zusammenhang stehenden
Aufgaben
Die rechtliche Betreuung
Was ist das?

Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht für volljährige Menschen eingerichtet, die auf Grund einer psychischen Erkrankung, wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht bzw. nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten alleine zu besorgen (§ 1814 BGB).
Der rechtliche Betreuer sorgt dafür, dass der betreute Mensch einerseits zu seinem ihm zustehenden Recht kommt, andererseits aber auch seinen Pflichten nachkommen kann.
So gehört zu meinen Aufgaben als rechtliche Betreuerin (je nach Aufgabenbereich) zum Beispiel die Korrespondenz mit Behörden, Ämtern, Gerichten und Unternehmen der Privatwirtschaft, von denen oder gegenüber denen ich die Rechte und Ansprüche der Betreuten im Rahmen der mir übertragenen Aufgabenkreise wahrnehme. Hierzu gehört die Prüfung von Ansprüchen gegen Behörden oder Dritte bzw. die Abwehr von Ansprüchen Dritter und daraus ableitend z.B. die Beantragung von Leistungen (Rente, Sozialleistungen, Wohngeld, Kindergeld, BaföG etc.). Aufgabenbereichübergreifend biete ich Unterstützung an, um die Betreuten zu befähigen, sich nach ihren Möglichkeiten selbst um ihre Angelegenheiten zu kümmern. Damit einhergehend ist die Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe mithilfe der unterstützten Entscheidungsfindung.
Rechtliche Betreuung ist ein Teil der Rechtsfürsorge und keine Sozialarbeit. So ist es nicht Aufgabe des gesetzlichen Betreuers „alltägliche Dienstleistungen“, wie z.B. soziale, pädagogische, psychologische, therapeutische, pflegerische und hauswirtschaftliche Betreuung, Transport, Einkaufs- und Begleitdienste und Ähnliches zu erbringen. Dies ist z.B. die Aufgabe von ambulanten Sozialdiensten. Es liegt aber in den Möglichkeiten des rechtlichen Betreuers dabei behilflich zu sein, solche Dienstleistungen zu vermitteln, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ebenso dient die rechtliche Betreuung nicht zur Erziehung oder dazu, gesellschaftliche Werte und Normen durchzusetzen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
https://berufsbetreuung.de/berufsbetreuung/was-ist-rechtliche-betreuung/
Wie wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet?
Eine rechtliche Betreuung wird immer über das Betreuungsgericht eingerichtet. Jeder, der eine rechtliche Betreuung für sich benötigt, kann diese selbst anregen. Auch Menschen aus dem Umfeld oder Behörden können diese anregen. Für eine Anregung kann das Formular der Justiz NRW verwendet werden, das über den unten angeführten Link heruntergeladen werden kann.
Nach dieser Anregung einer Betreuung wird seitens des Betreuungsgerichts bzw. der Betreuungsstelle (des Kreises) geprüft, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Betreuung vorliegen. Danach findet eine persönliche Anhörung durch einen Richter oder einer Richterin statt: Die betroffene Person wird befragt, ob sie mit einer Betreuung einverstanden ist und wen sie als Betreuer oder Betreuerin vorschlägt bzw. ob sie mit dem bereits vorgeschlagenen Betreuer einverstanden ist. Nach gründlicher Prüfung entscheidet das Gericht darüber, ob eine Betreuung eingerichtet wird und wer als Betreuer bestellt wird. Der Betreuer und der Betreute erhalten den Gerichtsbeschluss; der Betreuer zusätzlich einen Betreuerausweis. In diesen beiden Dokumenten sind die vom Richter festgelegten Aufgabenbereiche aufgeführt. Nur in diesen Aufgabenbereichen darf der Betreuer den Klienten vertreten.
Gegen den freien Willen der Betroffenen darf grundsätzlich keine Betreuung eingerichtet werden. Anderes gilt nur, wenn ein freier Wille, zum Beispiel krankheitsbedingt, nicht mehr gebildet werden kann. Betreuungen werden regelmäßig durch das Gericht überprüft. Eine Betreuung kann maximal für eine Dauer von sieben Jahren eingerichtet werden, spätestens dann muss überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Betreuung noch vorliegen und ob die eingerichteten Aufgabenkreise beibehalten, erweitert oder eingeschränkt werden. Eine Betreuung kann jederzeit auf Antrag aufgehoben, eingeschränkt oder erweitert werden, sowohl durch den Betreuer als auch durch den Betreuten selbst. Betreuer sind verpflichtet, dem Gericht jährlich über die Betreuung und die in dem Zeitraum erbrachte Unterstützung zu berichten sowie Veränderungen anzuzeigen, die zu einer Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung einer Betreuung führen können. Fühlt sich ein Betreuter durch seinen Betreuer nicht gut beraten, verstanden oder vertreten, so kann dieser jederzeit beim Gericht einen Betreuerwechsel anregen.
Formular zur Anregung einer Betreuung:
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/zwischentext_formulare/bs_26a.pdf
MICHAELA BROCKMANN
Meine vielseitige berufliche Laufbahn und meine bisherige Lebenserfahrung erleichtern mir die Aufgaben der rechtlichen Betreuung fachlich qualifiziert und kompetent umzusetzen.
Zertifizierte systemische Beraterin (nach DGSF)
Master-Studium der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit (Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin M.A.)
Bachelor-Studium der Sozialen Arbeit (Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin B.A.)
mehrjährige Tätigkeit in der stationären Kinder- und Jugendhilfe (SOS-Kinderdorffamilie / Jugendwohngruppe)
Berufserfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern im KiTa-Bereich
Weiterbildung zur Fachkraft für pädagogische Frühförderung
Ausbildung zur staatl. anerkannten Jugend- und Heimerzieherin
Sachbearbeiterin in einem Immobilienbüro im Bereich der Hausverwaltung
Kaufmännische Angestellte in der Rechtsabteilung eines Industrieunternehmens
Ausbildung zur Industriekauffrau (IHK)
ANGELA LAMMERT
Ohne mein Backup im Office könnte ich meine Arbeit nicht so ausführen, wie ich es mache. Deshalb bin ich sehr froh, dass ich mit Einzug in meine Büroräume meine langjährige Freundin als Mitarbeiterin gewinnen konnte. Sie unterstützt mich bei der Büroarbeit, hat ein offenes Ohr für die Betreuten und für mich und sichert die Erreichbarkeit im Büro ab, wenn ich nicht verfügbar bin.

